
Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Bestellungen und Vertragsabschluss
Die Bestellungen müssen über „le shop“ des Ateliers 401, per E-Mail oder schriftlich aufgegeben werden. Mündlich erteilte Bestellungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Firma Atelier 401 entscheidet jeweils, ob sie eine Bestellung akzeptieren will. Das Atelier 401 bestätigt den Eingang der Bestellung schriftlich. Diese Bestätigung gilt als Vertragsabschluss zwischen dem Atelier 401 und dem Käufer. Die Angebote erfolgen ohne Verbindlichkeit oder Verpflichtung fürs Atelier 401. Dasselbe gilt für die Informationen in Broschüren und Katalogen des Ateliers 401. Um gültig zu sein, muss jede mündliche Aussage schriftlich bestätigt sein. Zeichnungen, Illustrationen, Dimensionen, Gewicht oder andere Eigenschaften sind rein informativ und werden erst verbindlich, wenn das Atelier 401 diese schriftlich bestätigt hat. Ohne einer ausdrücklichen anderslautenden schriftlichen Erklärung, bleiben diese Informationen verbindlich, solange sie nicht widerrufen werden. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben in jedem Fall nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Atelier 401 ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind. Die Firma Atelier 401 behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern.
2. Preis
Massgeblich sind die Preise in der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) angegeben, ab Lager/Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung. Das Atelier 401 kann die Preisliste bzw. die darin genannten Preise jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
3. Zahlungsbedingungen
Unter Vorbehalt der besonderen schriftlich oder im Partnerschaftsvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen gelten für den Käufer folgende Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung löst die Herstellung der Ware aus.
4. Widerruf und Bestellungsänderungen
Sie haben das Recht, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen bedingungslos zu widerrufen.
Allfällige Änderungen an einer vom Atelier 401 entgegengenommenen und/oder bestätigten Bestellung sind nur gültig und verbindlich, wenn die Bestellungsänderung schriftlich bestätigt wurde. Das Atelier 401 bleibt in jedem Fall berechtigt, dem Käufer den damit verbundenen administrativen Aufwand sowie die bereits geleisteten Arbeiten separat in Rechnung zu stellen.
5. Lieferung
Wir übernehmen die Verantwortung des Transports bis zum Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden die Sendungen vom Atelier 401 transportversichert; die Kosten dafür werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Wenn vom Käufer nichts vorgegeben ist, wählt das Atelier 401 selber die Versandart und -weg der Ware. Es versucht, die schnellste und billigste Lieferung der Ware zu garantieren. Eventuelle während des Transports erlittene Schäden müssen dem Transportunternehmen und auch dem Atelier 401 sofort mitgeteilt werden.
6. Lieferfrist
Atelier 401 setzt wenn möglich alles daran, die vereinbarten Lieferfristen von zwischen 2 bis 14 Tagen einzuhalten. Die Einhaltung dieser Fristen kann jedoch nicht garantiert werden. Wenn die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, verleiht dies dem Käufer keinerlei Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Atelier 401. Insbesondere verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer nicht, die Ware zu verweigern und verleihen ihm weder Recht auf eine Entschädigung für die ihm durch den Verzug entstandenen Kosten noch sonst eine Entschädigung. Die Lieferfrist wird für eine angemessene Zeit verlängert, wenn das Atelier 401 nicht rechtzeitig alle für die Ausführung der Bestellung notwenigen Informationen erhält oder wenn die Bestellung nachträglich geändert wurde.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung auf den Käufer über. Wenn die Lieferung aufgrund einer Anfrage des Käufers oder aus anderen vom Atelier 401 unabhängigen Gründen verspätet eintrifft, geht die Gefahr am ursprünglich vorgesehenen Moment mit dem Abgang der Lieferung auf den Käufer über. Ab diesem Moment wird die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers geliefert.
8. Prüfungspflicht / Mängelrüge
Der Käufer muss die gelieferte Ware sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung, unter Beifügung des Lieferscheins oder einer Kopie der Rechnung, dem Atelier 401 schriftlich melden. Unterlässt der Besteller dies, gelten die Produkte als genehmigt.
Versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich gerügt werden, andernfalls, jegliche Gewährleistung/Haftung seitens des Ateliers 401 entfällt.
Personalisierte, entsprechend der Spezifizierungen des Kunden oder ausdrücklich auf Mass angefertigte Artikel (z.B. Artikel mit Gravur) sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Alle Schmuckstücke mit Gravur sind für den Endverbraucher bestimmt und werden gemäss den Angaben des Kunden graviert. Das Atelier 401 lehnt jegliche Haftung für Fehler ab, die auf die vom Kunden gegebenen Angaben zurückzuführen sind.
Der Kunde haftet nur für den Wertverlust der Waren, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Eigenschaften und des Funktionierens der Waren nicht Notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Atelier 401 Kaba bleibt so lange Eigentümer der gelieferten Ware, bis diese vollständig bezahlt ist. Das Atelier 401 ist ermächtigt, aber nicht verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Will das Atelier 401 von ihrem diesbezüglichen Recht Gebrauch machen, ermächtigt der Käufer das Atelier 401 hiermit ausdrücklich, auf Kosten des Käufers für jede Lieferung die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister anzumelden und alle diesbezüglichen Formalitäten vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich, in jedem Fall und auf seine Kosten, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die gelieferte Ware zu schützen. Dies beinhaltet die Pflege und Versicherung der Ware gegen durch Diebstahlt, Glasbruch, Feuer, Wasser usw. verursachte Schäden. Der Käufer muss alles vermeiden, was gegen das Eigentumsrecht des Ateliers 401 der gelieferten Ware verstossen könnte. Der Käufer ist weder berechtigt das gelieferte Objekt zu pfänden noch dessen Besitz einem Dritten als Garantie zu übergeben. Das Atelier 401 muss umgehend über eine Pfändung der Ware informiert werden.
10. Garantie / Haftung
Atelier 401 garantiert die auf der Bestellbestätigung versprochenen Qualitäten der Waren: Die Garantie der gelieferten Produkte schliesst einerseits Material-, Herstellungs- und/oder Bearbeitungsmängel ein, die die Ware beeinträchtigen und bis zu Ablauf der Garantiefrist mangelhaft oder für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet machen; die Garantie / Haftung schliesst andererseits die versprochenen Qualitäten der Ware ein.
Zu den versprochenen Qualitäten gehören ausschliesslich diejenigen, die ausdrücklich auf der Bestellbestätigung und/oder in den dazugehörenden Spezifikationen erwähnten wurden. Diese Garantie ist bis Ablauf der Garantiefrist gültig. Die Garantiefrist beträgt 6 Monate. Die Garantiefrist beginnt, sobald die Ware das Atelier 401 verlässt.
In allen Fällen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Garantie / Haftung des Ateliers 401 den Schaden übernimmt: (a) Das Vorliegen eines Mangels gemäss der oben erwähnten Bestimmung, (b) Feststellung dieses Mangels beim Prüfen der Ware innerhalb der Frist gemäss Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen, oder das Vorliegen eines verborgenen Mangels, (c) eine innerhalb der vorgegebenen Frist und gemäss Artikel 8 eingereichte Mängelrüge, (d) der Eingang der genannten Mängelrüge beim Atelier 401 innerhalb der Garantiefrist.
Aufgrund der Garantie / Haftung verpflichtet sich das Atelier 401, je nach Wahl, die fehlerhafte Ware auf seine Kosten zu reparieren (im Sinne der obenerwähnten Bestimmung) oder sie zu ersetzen. Dies gilt ebenfalls im Falle eines Verstosses gegen die versprochenen Qualitäten der Ware. Die ersetzten Produkte werden zum Besitz des Ateliers 401. Der Käufer kommt nicht in den Genuss eines anderen Gewährleistungsanspruchs (z. B. Senkung des Verkaufspreises, Kündigung des Vertrages und/oder Schadenersatz, usw.), sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung vom Atelier 401 Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornehmen, oder diese unsachgemäss behandeln.
Von der Gewährleistung und Haftung des Ateliers 401 ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Herstellung oder Bearbeitung entstanden sind wie z. B. infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften und/oder übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer und/oder elektronischer Einflüsse, sowie anderer Gründe, die das Atelier 401 nicht zu vertreten hat. Ebenfalls von der Garantie und Haftung des Atelier 401 ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt.
Das Atelier 401 schliesst alle anderen als die obenerwähnten Gewährleistungen / Haftung aus. Sonstige Gewährleistungen / Haftungen sind daher ausdrücklich ausgeschlossen. In keinem Fall hat der Käufer Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind.
Insbesondere kann das Atelier 401 unter keinem Rechtstitel in irgendwelcher Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden für direkte und/oder indirekte Schäden welcher Art und gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer wie z.B. infolge Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Mängelbehebung beim Käufer, Mängelfolgen bei Dritten, etc. wie auch für jeden anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ateliers 401 beruht oder ein Personenschaden vorliegt, oder wenn ein Rechtsgrund jegliche Eingrenzung der Haftung ausschliesst. Die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte untersteht den Bestimmungen des Schweizer Rechts über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Die Haftung vom Atelier 401 gemäss dem Produkthaftpflichtgesetz ist jedoch beschränkt oder besteht gegebenenfalls
gar nicht. Der Käufer ist verpflichtet, sich die jeweils gültigen Informations-Unterlagen zu beschaffen und seine Kunden auf diese Produktinformationen ausdrücklich hinzuweisen.
11. Rücksendungen von Waren
Die nicht erwünschte Ware, die dem Käufer gemäss Bestellbestätigung aus dem Lager geliefert wurde, wird 100% zurückerstattet. Der Käufer achtet darauf, dass die Ware einwandfrei und in der Originalverpackung ist und diese innerhalb von 14 Tagen zurücksendet. Von der Rückzahlung ausgeschlossen sind massgefertigte Kreationen, gravierte Artikel und nicht gelagerte Artikel, für die es eine Bestellbestätigung benötigt. Die Transportkosten werden von Rücksender übernommen. Es muss beachtet werden, dass die Ware nur mit Einwilligung des Ateliers 401 zurückgeschickt werden kann, aufgrund der Rückverfolgbarkeit der Ware.
12. Urheberrecht / geistiges Eigentumsrecht
Die Produkte werden vom Atelier 401 gezeichnet, entwickelt, hergestellt und geliefert. Daher besitzt ausschliesslich das Atelier 401 das geistige Eigentumsrecht der Produkte, nämlich die Zeichnungen, Skizzen, Fotos, entsprechenden Pläne usw. Das Atelier 401 ist alleiniger Besitzer des geistigen Eigentumsrechts (Urheber-, Patent- und Markenrechte und alle anderen Rechte an Fotos, Zeichnungen, Modellen, usw.) sowie aller anderen daraus hervorgehenden Rechte. Fälschungen, Kopien und Nutzung der Produkte des Ateliers 401, die gegen die im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen verstossen, können einen Verstoss gegen das oben erwähnte Urheberrecht und das geistigen Eigentumsrecht darstellen und sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ateliers 401 zulässig.
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13. Anwendbares Recht / Zuständiges Gericht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Atelier 401 und dem Käufer untersteht dem Schweizer Recht und hat die ausschliessliche Zuständigkeit für eventuelle Streitigkeiten. Das Atelier 401 ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.